Der
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten beauftragt die Verwaltung, die
notwendigen räumlichen und personellen Voraussetzungen für die Einrichtung von
zwei zusätzlichen Kindergartengruppen zu prüfen und so vorzubereiten, dass die
Kindergartenplätze zum Beginn des kommenden Kindergartenjahres zur Verfügung
stehen. Dem Ausschuss ist in seiner nächsten Sitzung über die finanziellen
Auswirkungen zu berichten.