Die
Stadtverordnetenversammlung akzeptiert den von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen
Vergleich unter der Voraussetzung, dass die Bundesnetzagentur die Bestandskraft
des Bescheides zusichert, wogegen die Stadtwerke Neustadt in Holstein den
geforderten Rechtsmittelverzicht erklären.
Die
Stadtverordnetenversammlung genehmigt den Stadtwerken, dass sie im Bedarfsfall
in enger Abstimmung mit anderen Stadtwerken der Norddeutschen Allianz die
Musterklage eines ausgewählten Stadtwerkes mittragen oder selbst Beschwerde
beim OLG Schleswig gegen die Genehmigung
der Netznutzungsentgelte einlegen können, wenn der Beschluss nicht fristgerecht
in einer turnusmäßigen Stadtverordnetenversammlung gefasst werden kann.