1. Zum Entwurf des Städtebaulichen
Rahmenplanes sind die von der Planung berührten Behörden beteiligt worden. Die
Stellungnahmen werden von der Stadtverordnetenversammlung mit der Anlage
"Abwägung öffentlicher Belange" des Planlabors Stolzenberg vom
24.08.2006 geprüft.
2. Der
für das Gebiet:
Westliche Hafenseite
aufgestellte
städtebauliche Rahmenplan mit Erläuterungen wird in der vorliegenden
Planfassung ohne Änderungen / mit folgenden Änderungen abschließend gebilligt.
3. Den
beteiligten Behörden und Dienststellen ist das Abwägungsergebnis mitzuteilen
und eine Ausfertigung des gebilligten Rahmenplanes zu übersenden.