1. Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
19 „Am hohen Ufer“ (s. Geltungsbereich) wird die 2. Änderung
aufgestellt. Für das Gebiet werden folgende Planungsziele angestrebt: 
·         
Schaffung
von Baurecht für ein weiteres Grundstück
·         
Anpassung
von Festsetzungen an den Bestand
·         
rechtssichere
Fassung der Festsetzungen zur Vermeidung von Konflikten
2. Der Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 19 ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).