Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 14
Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltssatzung 2007 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird
1.
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
17.721.600 €
in der Ausgabe auf
17.721.600 €
und
2.
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
3.842.100 €
in der Ausgabe auf
3.842.100 €
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1.
der Gesamtbetrag für Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf
676.000 €
2.
der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf
0 €
3.
der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf
4.400.000 €
4.
die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen auf
150,95
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuern
a) für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
270 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)
310 v.H.
2.
Gewerbesteuer
320 v.H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren
Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1
oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die
Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens
halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die
über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
Neustadt in Holstein, den 15.
Dezember 2006
Reimann
Bürgermeister
21.11.2006 - Ausschuss für Finanzen und Grundstücksangelegenheiten
Ö 8 - geändert beschlossen
14.12.2006 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein