Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Grundstücksangelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Grundstücksangelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Grundstücksangelegenheiten
Datum: Di, 21.11.2006 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 05.10.2006  
SI/0137/06  
Ö 3  
Entwurf Stellenplan Stadtverwaltung Neustadt in Holstein 2007     VO/0327/06  
Ö 4  
4. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung  
VO/0284/06  
Ö 5  
Wirtschaftsplan 2007 der Stadtwerke      
Ö 6  
Wirtschaftsplan 2007 des Tourismus-Service  
VO/0321/06  
Ö 7  
Investitionsprogramm 2007  
VO/0322/06  
Ö 8  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2007  
VO/0323/06  
    VORLAGE
    Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung 2007 wird wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird                                     

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

17.721.600 €

 

in der Ausgabe auf

17.721.600 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

3.842.100 €

 

in der Ausgabe auf

3.842.100 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

676.000 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

4.400.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

150,95

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

270 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

310 v.H.

2.

Gewerbesteuer

320 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

 

Neustadt in Holstein, den 15. Dezember 2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reimann

 

 

Bürgermeister

 

 

   
    21.11.2006 - Ausschuss für Finanzen und Grundstücksangelegenheiten
    Ö 8 - geändert beschlossen
   
    14.12.2006 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
Ö 9  
Bericht der Verwaltung      
Ö 10  
Anfragen und Verschiedenes