1.
Der
Bebauungsplan Nr. 61 und der zugehörige Grünordnungsplan sollen für einen Teil
des Parkplatzes und für den Buswendeplatz (s. Geltungsbereich) geändert werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Errichtung eines Reisemobilplatzes und eines Buswendeplatzes.
2.
Mit
der Ausarbeitung des Grünordnungsplanes soll das Büro TGP aus Lübeck beauftragt
werden.
3.
Die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGb soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung
durchgeführt werden.
4.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.