1.
Anregungen
1.1.
Regionale Planung (Bauleitplanung)
Kreis Ostholstein, 04.08.2006
Es sind die emittierenden Nutzungen (z.B. Militär, Holzhandel,
Gewerbebetriebe, Seehafenumschlagsanlagen, Sportboothafen) mit der
schutzbedürftigen Wohnnutzung in Einklang zu bringen.
Damit auch der für die geplante künftige Nutzung erforderliche
Besucherverkehr das Gebiet erreicht, sollten auch die zur Überquerung des
Binnenwassers beabsichtigten Verkehrsplanungen mit beachtet werden.
Alternativ zum Brückenschlag Fa. Glücksklee/Teufelsberg könnte auch
mit einer Personenfähre und entsprechenden Bootsanlegern eine
Querungsmöglichkeit des Hafens für Fußgänger geschaffen werden.
Sportbootanleger und Brückenschlag sind ausgleichspflichtige
weitergehende Nutzungen.
Abwägungsempfehlung
Die Ausarbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes
ist durch ein Sachverständigenbüro für Immissionsschutz begleitet worden. Die
emissionsrelevanten Nutzungen sind aufgenommen und bewertet worden.
Grundsätzliche Aussagen zur Immissionssituation und zur Verträglichkeit sind in
den Erläuterungen mit aufgenommen worden. Sofern durch eine verbindliche
Bauleitplanung konkrete Baurechte für schutzwürdige Nutzungen geschaffen
werden, wird durch entsprechende Immissionsgutachten die konkrete
Verträglichkeit nachgewiesen. Die bestehenden gewerblichen Nutzungen sollen
durch die geplanten Nutzungsänderungen nicht eingeschränkt werden.
Erforderliche Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
werden dann konkret festgesetzt. Ggf. werden über städtebauliche Verträge die
notwendigen Maßnahmen gesichert.
Der Rahmenplan zeigt Ideen zur Entwicklung von
Verkehrswegen auf. Die Möglichkeit einer Personenfähre als Alternative zu einem
Brückenschlag wird in der Erläuterung mit aufgeführt. Die angedachten Maßnahmen
sind im weiteren Verfahren, in Bezug auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen. Die
notwendigen weitergehenden Planungen bleiben den späteren Verfahren
vorbehalten. Erforderliche Genehmigungen werden rechtzeitig eingeholt.
1.2.
Gesundheitsbelange
Kreis Ostholstein, 04.08.2006
Sofern Wohn- und gastronomische Nutzung parallel mit dem bestehenden
Silobetrieb erfolgen sollen ist zu beachten, dass letztere regelmäßig mit
Insektiziden begast werden. Hier besteht bereits seit geraumer Zeit ein hohes
Konflikt- bzw. Gefährdungspotential.
Werden die von der Firma Glücksklee seinerzeit verwendeten
Grundwasserbrunnen im Rahmen der Umnutzung des Gebäudekomplexes nicht weiter
betrieben, so sind diese sachgerecht zu verfüllen.
Bei Erstellung und Betrieb des geplanten Sportboothafens sind die
Vorgaben der Sportboothafen- sowie der Trinkwasserverordnung zu beachten.
Für die Durchführung von Freiflächenaktivitäten (Fischmarkt,
Hafenfest, Outdoor-Events) sind dezentrale Trinkwasserversorgungsmöglichkeiten
einzuplanen.
Die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Toiletten sollte
bedacht und in die Planung einbezogen werden.
Neben den gewerblichen und durch den Straßen- und Eisenbahnverkehr
verursachten Lärm- und Staubemissionen ist auch der durch Musikveranstaltungen
verursachte Lärm in die Betrachtung hinsichtlich der Störungen auf die
Wohnbebauung zu berücksichtigen.
Abwägungsempfehlung
Die Ausarbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes
ist durch ein Sachverständigenbüro für Immissionsschutz begleitet worden. Die
emissionsrelevanten Nutzungen sind aufgenommen und bewertet worden.
Grundsätzliche Aussagen zur Immissionssituation und zur Verträglichkeit sind in
den Erläuterungen mit aufgenommen worden. Die Hinweise zum Einsatz von
Insektiziden in den Siloanlagen, zu den Grundwasserbrunnen auf dem
Glückskleegelände, zum Sportboothafen und zu Freiflächenaktivitäten werden im
weiteren Verfahren geprüft und in den Erläuterungen aufgeführt. Sofern durch
eine verbindliche Bauleitplanung konkrete Baurechte für schutzwürdige Nutzungen
geschaffen werden, wird durch entsprechende Immissionsgutachten die konkrete Verträglichkeit
nachgewiesen. Die bestehenden gewerblichen Nutzungen sollen durch die geplanten
Nutzungsänderungen nicht eingeschränkt werden. Erforderliche Festsetzungen zum
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen werden dann konkret festgesetzt. Ggf.
werden über städtebauliche Verträge die notwendigen Maßnahmen gesichert.
1.3.
Soziale Dienste
Es wird angeregt, auch für Kinder und Jugendliche Einrichtungen zu
berücksichtigen, um die Attraktivität der Westseite der Stadt zu erhöhen.
Dieses könnte sich auch positiv auf die Siedlungsentwicklung und den Tourismus
auswirken.
Abwägungsempfehlung
In den Erläuterungen zum Rahmenplan werden
Aussagen zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche auf der Westseite des
Hafens mit aufgenommen.
1.4.
Denkmalschutz
Kreis Ostholstein, 04.08.2006
Es wird auf eine Vielzahl vorhandener Kulturdenkmäler hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der in der Planung angeregte
nördliche Brückenschlag aus denkmalpflegerischer Sicht zumindest bedenklich
ist. Die westlich vom vorgeschlagenen Brückenstandort befindlichen
Speicherstandorte erfahren eine städtebauliche Abtrennung vom übrigen
Hafenbereich, die historische Situation wird hierdurch erheblich verunklärt.
Die durch den vorgeschlagenen Brückenstandort verursachte Verunklärung
historischer Situationen setzt sich im Bereich des Straßenzuges vor dem
Brückentor mit dem denkmalgeschützten Brückengeldeinnehmerhäuschen fort. Die
heute noch ablesbare Brückensituation als kontrollierbarer Stadtzugang von
Westen erfährt durch den neuen Brückenschlag eine denkmalpflegerisch nicht
hinnehmbare Konkurrenz.
Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein und das Landesamt für
Denkmalpflege Schleswig-Holstein können gemäß Durchführungsvorschrift zum
Denkmalschutzgesetz zur vorgelegten Planung jeweils eigenständig Stellung
nehmen (DSchGDV vom 13.08.2002 – III 333/3540.12).
Abwägungsempfehlung
Im Rahmenplan sind die markanten Kulturdenkmale
aufgeführt. Die Darstellungen werden mit der Denkmalliste des Kreises
abgeglichen und ergänzt. Die Verbesserung der Verkehrssituation zwischen
historischer Altstadt und Bahnhofsbereich bzw. westlicher Hafenseite besitzt
hohe Bedeutung. Insofern wird an einem weiteren Brückenschlag als Option für
die Zukunft festgehalten. Die genaue Lage und die Gestaltung kann in Abstimmung
mit der Denkmalpflege festgelegt werden, um die Konkurrenzsituation des
historischen Stadtzugangs mit einer weiteren Querung zu minimieren.
1.5.
Bodenschutz
Kreis Ostholstein, 04.08.2006
Auf Grund der langjährigen gewerblichen Nutzung ist im Zuge der
Bauleitplanung der Bereich auf Altlasten zu untersuchen und die Ergebnisse dem
Kreis Ostholstein mitzuteilen.
Abwägungsempfehlung
Im Rahmen der Aufstellung konkreter
Bebauungspläne werden Altlastenuntersuchungen vorgenommen. Ggf. erforderliche
Maßnahmen sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durchzuführen. Die
Aussagen in der Begründung werden auf die tatsächliche Situation abgestellt.
1.6.
Allgemeines
Kreis Ostholstein, 04.08.2006
Es können Belange des Fachdienstes Straßenverkehr betroffen sein. Die
Stellungnahme liegt dem Kreis noch nicht vor; sie wird (soweit noch Nachträge
der Fachdienste erfolgen!) innerhalb von zwei Wochen nachgereicht.
Abwägungsempfehlung
Wird zur Kenntnis genommen.
1.7.
Immissionen
Staatliches Umweltamt, 08.08.2006
Auf Grundlage des übersandten Rahmenplanes bestehen keine
grundsätzlichen Bedenken gegen die teilweise Umnutzung des Hafengeländes für
Tourismus, Freizeit und maritimes Gewerbe, wohl aber gegen die Ansiedlung
schutzwürdiger Räume insbesondere zur Wohnnutzung. Diesbetreffend kann eine
Stellungnahme erst nach weitergehender Abstimmung der zwischenzeitlich im
Entwurf vom 25.07.06 vorliegenden schalltechnischen Untersuchung auch mit der
Wehrbereichsverwaltung erfolgen.
Zur Vervollständigung der beurteilungsrelevanten Unterlagen wird
gebeten, dem Staatlichen Umweltamt Kiel das von dort in Bezug genommene Urteil
des 1. Senats des OVG Bremen zum Bau des Abschnitts III a des Containerhafens
Bremerhaven vom 13.12.2001 zu Verfügung zu stellen.
Abwägungsempfehlung
Die Ausarbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes
ist durch ein Sachverständigenbüro für Immissionsschutz begleitet worden. Die
emissionsrelevanten Nutzungen sind aufgenommen und bewertet worden.
Grundsätzliche Aussagen zur Immissionssituation und zur Verträglichkeit sind in
den Erläuterungen mit aufgenommen worden. Sofern durch eine verbindliche
Bauleitplanung konkrete Baurechte für schutzwürdige Nutzungen geschaffen
werden, wird durch entsprechende Immissionsgutachten die konkrete
Verträglichkeit nachgewiesen. Die bestehenden gewerblichen Nutzungen sollen
durch die geplanten Nutzungsänderungen nicht eingeschränkt werden.
Erforderliche Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, auch
der Ausschluss schutzwürdiger Nutzungen, werden dann konkret festgesetzt. Ggf.
werden über städtebauliche Verträge die notwendigen Maßnahmen gesichert.
Weitere Abstimmungen mit dem Staatlichen
Umweltamt werden im weiteren Planverfahren vorgenommen.
2.
Hinweise
Kreis Ostholstein, 04.08.2006
Es wird gebeten, dem Kreis die Abwägungsergebnisse mitzuteilen.
Es wird darauf hingewiesen, dass je eine Durchschrift des Schreibens
vom Kreis an das Innenministerium, Abt. -Landesplanung- und an die –Abt.
Städtebau- und Ortsplanung- des Ministeriums gelangen.
Stadtwerke Neustadt i. Holstein, 07.08.2006
Die Stellungnahme liegt noch nicht vor und wird nach dem
Zusammentreffen mit dem Stadtwerkeausschuss am 7.09.06 nachgereicht.
Abwägungsempfehlung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.