1. Für
das Gebiet "Glückskleegelände"
auf der westlichen Hafenseite (siehe Übersichtsplan) wird der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 Fehler!
Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. aufgestellt. Folgende
Planungsziele werden verfolgt:
·
Entwicklung
der Hafennutzung in Richtung maritimes Gewerbe und Wohnen
2. Mit
der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Verfahrensdurchführung gem. § 4b
BauGB soll das PLANLABOR STOLZENBERG in Lübeck direkt vom Vorhabenträger
beauftragt werden. Der Stadt Neustadt entstehen in Verbindung mit der
Bauleitplanung keine Kosten.
3. Die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB soll als Bürgerinformationsveranstaltung mit Gelegenheit zur
Anhörung und Erörterung durchgeführt werden.
4. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).