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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
Datum: Do, 07.09.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 0:05 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Städtebaulicher Rahmenplan, Westseite Hafen; Abwägung der Stellungnahmen der Behörden  
VO/0258/06  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.      Anregungen

1.1.             Regionale Planung (Bauleitplanung)

Kreis Ostholstein, 04.08.2006

Es sind die emittierenden Nutzungen (z.B. Militär, Holzhandel, Gewerbebetriebe, Seehafenumschlagsanlagen, Sportboothafen) mit der schutzbedürftigen Wohnnutzung in Einklang zu bringen.

Damit auch der für die geplante künftige Nutzung erforderliche Besucherverkehr das Gebiet erreicht, sollten auch die zur Überquerung des Binnenwassers beabsichtigten Verkehrsplanungen mit beachtet werden.

Alternativ zum Brückenschlag Fa. Glücksklee/Teufelsberg könnte auch mit einer Personenfähre und entsprechenden Bootsanlegern eine Querungsmöglichkeit des Hafens für Fußgänger geschaffen werden.

Sportbootanleger und Brückenschlag sind ausgleichspflichtige weitergehende Nutzungen.

Abwägungsempfehlung

Die Ausarbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes ist durch ein Sachverständigenbüro für Immissionsschutz begleitet worden. Die emissionsrelevanten Nutzungen sind aufgenommen und bewertet worden. Grundsätzliche Aussagen zur Immissionssituation und zur Verträglichkeit sind in den Erläuterungen mit aufgenommen worden. Sofern durch eine verbindliche Bauleitplanung konkrete Baurechte für schutzwürdige Nutzungen geschaffen werden, wird durch entsprechende Immissionsgutachten die konkrete Verträglichkeit nachgewiesen. Die bestehenden gewerblichen Nutzungen sollen durch die geplanten Nutzungsänderungen nicht eingeschränkt werden. Erforderliche Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen werden dann konkret festgesetzt. Ggf. werden über städtebauliche Verträge die notwendigen Maßnahmen gesichert.

Der Rahmenplan zeigt Ideen zur Entwicklung von Verkehrswegen auf. Die Möglichkeit einer Personenfähre als Alternative zu einem Brückenschlag wird in der Erläuterung mit aufgeführt. Die angedachten Maßnahmen sind im weiteren Verfahren, in Bezug auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen. Die notwendigen weitergehenden Planungen bleiben den späteren Verfahren vorbehalten. Erforderliche Genehmigungen werden rechtzeitig eingeholt.

 

1.2.             Gesundheitsbelange

Kreis Ostholstein, 04.08.2006

Sofern Wohn- und gastronomische Nutzung parallel mit dem bestehenden Silobetrieb erfolgen sollen ist zu beachten, dass letztere regelmäßig mit Insektiziden begast werden. Hier besteht bereits seit geraumer Zeit ein hohes Konflikt- bzw. Gefährdungspotential.

Werden die von der Firma Glücksklee seinerzeit verwendeten Grundwasserbrunnen im Rahmen der Umnutzung des Gebäudekomplexes nicht weiter betrieben, so sind diese sachgerecht zu verfüllen.

Bei Erstellung und Betrieb des geplanten Sportboothafens sind die Vorgaben der Sportboothafen- sowie der Trinkwasserverordnung zu beachten.

Für die Durchführung von Freiflächenaktivitäten (Fischmarkt, Hafenfest, Outdoor-Events) sind dezentrale Trinkwasserversorgungsmöglichkeiten einzuplanen.

Die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Toiletten sollte bedacht und in die Planung einbezogen werden.

Neben den gewerblichen und durch den Straßen- und Eisenbahnverkehr verursachten Lärm- und Staubemissionen ist auch der durch Musikveranstaltungen verursachte Lärm in die Betrachtung hinsichtlich der Störungen auf die Wohnbebauung zu berücksichtigen.

Abwägungsempfehlung

Die Ausarbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes ist durch ein Sachverständigenbüro für Immissionsschutz begleitet worden. Die emissionsrelevanten Nutzungen sind aufgenommen und bewertet worden. Grundsätzliche Aussagen zur Immissionssituation und zur Verträglichkeit sind in den Erläuterungen mit aufgenommen worden. Die Hinweise zum Einsatz von Insektiziden in den Siloanlagen, zu den Grundwasserbrunnen auf dem Glückskleegelände, zum Sportboothafen und zu Freiflächenaktivitäten werden im weiteren Verfahren geprüft und in den Erläuterungen aufgeführt. Sofern durch eine verbindliche Bauleitplanung konkrete Baurechte für schutzwürdige Nutzungen geschaffen werden, wird durch entsprechende Immissionsgutachten die konkrete Verträglichkeit nachgewiesen. Die bestehenden gewerblichen Nutzungen sollen durch die geplanten Nutzungsänderungen nicht eingeschränkt werden. Erforderliche Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen werden dann konkret festgesetzt. Ggf. werden über städtebauliche Verträge die notwendigen Maßnahmen gesichert.

 

1.3.             Soziale Dienste

Es wird angeregt, auch für Kinder und Jugendliche Einrichtungen zu berücksichtigen, um die Attraktivität der Westseite der Stadt zu erhöhen. Dieses könnte sich auch positiv auf die Siedlungsentwicklung und den Tourismus auswirken.

Abwägungsempfehlung

In den Erläuterungen zum Rahmenplan werden Aussagen zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche auf der Westseite des Hafens mit aufgenommen.

 

1.4.             Denkmalschutz

Kreis Ostholstein, 04.08.2006

Es wird auf eine Vielzahl vorhandener Kulturdenkmäler hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der in der Planung angeregte nördliche Brückenschlag aus denkmalpflegerischer Sicht zumindest bedenklich ist. Die westlich vom vorgeschlagenen Brückenstandort befindlichen Speicherstandorte erfahren eine städtebauliche Abtrennung vom übrigen Hafenbereich, die historische Situation wird hierdurch erheblich verunklärt.

Die durch den vorgeschlagenen Brückenstandort verursachte Verunklärung historischer Situationen setzt sich im Bereich des Straßenzuges vor dem Brückentor mit dem denkmalgeschützten Brückengeldeinnehmerhäuschen fort. Die heute noch ablesbare Brückensituation als kontrollierbarer Stadtzugang von Westen erfährt durch den neuen Brückenschlag eine denkmalpflegerisch nicht hinnehmbare Konkurrenz.

Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein und das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein können gemäß Durchführungsvorschrift zum Denkmalschutzgesetz zur vorgelegten Planung jeweils eigenständig Stellung nehmen (DSchGDV vom 13.08.2002 – III 333/3540.12).

Abwägungsempfehlung

Im Rahmenplan sind die markanten Kulturdenkmale aufgeführt. Die Darstellungen werden mit der Denkmalliste des Kreises abgeglichen und ergänzt. Die Verbesserung der Verkehrssituation zwischen historischer Altstadt und Bahnhofsbereich bzw. westlicher Hafenseite besitzt hohe Bedeutung. Insofern wird an einem weiteren Brückenschlag als Option für die Zukunft festgehalten. Die genaue Lage und die Gestaltung kann in Abstimmung mit der Denkmalpflege festgelegt werden, um die Konkurrenzsituation des historischen Stadtzugangs mit einer weiteren Querung zu minimieren.

 

1.5.             Bodenschutz

Kreis Ostholstein, 04.08.2006

Auf Grund der langjährigen gewerblichen Nutzung ist im Zuge der Bauleitplanung der Bereich auf Altlasten zu untersuchen und die Ergebnisse dem Kreis Ostholstein mitzuteilen.

Abwägungsempfehlung

Im Rahmen der Aufstellung konkreter Bebauungspläne werden Altlastenuntersuchungen vorgenommen. Ggf. erforderliche Maßnahmen sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durchzuführen. Die Aussagen in der Begründung werden auf die tatsächliche Situation abgestellt.

 

1.6.             Allgemeines

Kreis Ostholstein, 04.08.2006

Es können Belange des Fachdienstes Straßenverkehr betroffen sein. Die Stellungnahme liegt dem Kreis noch nicht vor; sie wird (soweit noch Nachträge der Fachdienste erfolgen!) innerhalb von zwei Wochen nachgereicht.

Abwägungsempfehlung

Wird zur Kenntnis genommen.

 

1.7.             Immissionen

Staatliches Umweltamt, 08.08.2006

Auf Grundlage des übersandten Rahmenplanes bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die teilweise Umnutzung des Hafengeländes für Tourismus, Freizeit und maritimes Gewerbe, wohl aber gegen die Ansiedlung schutzwürdiger Räume insbesondere zur Wohnnutzung. Diesbetreffend kann eine Stellungnahme erst nach weitergehender Abstimmung der zwischenzeitlich im Entwurf vom 25.07.06 vorliegenden schalltechnischen Untersuchung auch mit der Wehrbereichsverwaltung erfolgen.

Zur Vervollständigung der beurteilungsrelevanten Unterlagen wird gebeten, dem Staatlichen Umweltamt Kiel das von dort in Bezug genommene Urteil des 1. Senats des OVG Bremen zum Bau des Abschnitts III a des Containerhafens Bremerhaven vom 13.12.2001 zu Verfügung zu stellen.

Abwägungsempfehlung

Die Ausarbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes ist durch ein Sachverständigenbüro für Immissionsschutz begleitet worden. Die emissionsrelevanten Nutzungen sind aufgenommen und bewertet worden. Grundsätzliche Aussagen zur Immissionssituation und zur Verträglichkeit sind in den Erläuterungen mit aufgenommen worden. Sofern durch eine verbindliche Bauleitplanung konkrete Baurechte für schutzwürdige Nutzungen geschaffen werden, wird durch entsprechende Immissionsgutachten die konkrete Verträglichkeit nachgewiesen. Die bestehenden gewerblichen Nutzungen sollen durch die geplanten Nutzungsänderungen nicht eingeschränkt werden. Erforderliche Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, auch der Ausschluss schutzwürdiger Nutzungen, werden dann konkret festgesetzt. Ggf. werden über städtebauliche Verträge die notwendigen Maßnahmen gesichert.

Weitere Abstimmungen mit dem Staatlichen Umweltamt werden im weiteren Planverfahren vorgenommen.

 

2.      Hinweise

Kreis Ostholstein, 04.08.2006

Es wird gebeten, dem Kreis die Abwägungsergebnisse mitzuteilen.

Es wird darauf hingewiesen, dass je eine Durchschrift des Schreibens vom Kreis an das Innenministerium, Abt. -Landesplanung- und an die –Abt. Städtebau- und Ortsplanung- des Ministeriums gelangen.

Stadtwerke Neustadt i. Holstein, 07.08.2006

Die Stellungnahme liegt noch nicht vor und wird nach dem Zusammentreffen mit dem Stadtwerkeausschuss am 7.09.06 nachgereicht.

Abwägungsempfehlung

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

   
    07.09.2006 - Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
    Ö 2 - geändert beschlossen
   
    28.09.2006 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 17 - an Verwaltung zurück verwiesen
   
    02.11.2006 - Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   
    14.12.2006 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
Ö 3  
Städtebaulicher Rahmenplan, Westseite Hafen; Billigung der endgültigen Planfassung  
VO/0271/06  
Ö 4  
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 "Glückskleegelände"; hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/0259/06  
Ö 5  
Niederschriften der Sitzungen vom 20.04.06 und 29.06.2006      
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 7  
Sanierungsuntersuchung Ostholstein-Museum Neustadt in Holstein; Vorstellung Sanierungsuntersuchung      
Ö 8  
Sanierung der Gogenkroghalle; Photovoltaikanlage  
VO/0260/06  
Ö 9  
27. Änderung des Flächennutzungsplanes, ehem. Horchturm in den Rettiner Wiesen, Sondergebiet Greifvogelanlage, hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/0261/06  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 68 Ostring; hier: Zufahrt / Erschließung von der Straße Ostring  
VO/0272/06  
Ö 11  
Aufstellung des B-Planes Nr. 71 (beiderseits des Industrieweges), hier: Vergabe von städtebaulichen Planungsleistungen  
VO/0263/06  
Ö 12  
Künftige Stadtentwicklung von Neustadt in Holstein (Wohnbauflächen)  
VO/0273/06  
Ö 13  
1. Nachtragshaushaltsplan 2006  
VO/0257/06  
Ö 14     (nichtöffentlich)      
Ö 15  
Anfragen und Verschiedenes      
N 15.1     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)