1. Zu
dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 27. Änderung aufgestellt, die für
das Gebiet des ehem. Horchturmes in den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich)
folgende Änderung der Planung vorsieht:
Der Bereich soll als
„Sondergebiet Greifvogelzentrum“ dargestellt werden.
Die öffentliche
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung
durchgeführt werden.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).