Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage abgedruckte
Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Veränder
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage abgedruckte Satzung der
Stadt Neustadt in Holstein über die Veränderungssperre für den Bereich des
künftigen Bebauungsplanes Nr. 71.
15.06.2006 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein