Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt den Stadtwerken, dass sie im
Bedarfsfall Beschwerde beim OLG Schleswig gegen die Ge
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung genehmigt den Stadtwerken, dass sie im Bedarfsfall
Beschwerde beim OLGSchleswig gegen die
Genehmigung der Netznutzungsentgelte einlegen können, wenn der Beschluss nicht
fristgerecht in einer turnusmäßigen Stadtverordnetenversammlung gefasst werden
kann.
15.06.2006 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein