Folgende 3. Nachtragssatzung zur
Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die
Städtischen Kindergärten „Am Wasserturm“ und „Am
Kaiserholz“ und des Städtischen Hortes wird beschlossen:
3. Nachtragssatzung zur
Benutzungs- und Gebührensatzung der
Stadt
Neustadt in Holstein für die Städtischen
Kindergärten „Am
Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“
und des Städtischen Hortes
Aufgrund der §§ 2 und 4 der
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 25 Kindertagesstättengesetz
und der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes in der zurzeit gültigen Fassung
wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom
............................... folgende 3. Nachtragssatzung erlassen:
§ 1
§ 2 (3) wird wie folgt neu gefasst:
„(3)
Kindergarten „Am Kaiserholz“
Montags bis freitags
vormittags:
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7:00 Uhr bis 13:00 Uhr
|
nachmittags:
|
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
|
ganztags:
|
7:30 Uhr bis 16:00 Uhr“
|
|
§ 2
Diese Nachtragssatzung tritt am 01.08.2006 in
Kraft.
Neustadt in Holstein,
............................
Stadt Neustadt in Holstein
Der Bürgermeister
Henning Reimann Cablitz
Bürgermeister