Die Stadtverordnetenversammlung möge über die Vorschläge 1.a) und 1.b) entscheiden und einen der beiden Vorschläge annehmen und der Regelung nach 2. zustimmen.
1. Standortentscheidung
a) Die Stadtverordnetenversammlung Neustadt in Holstein stimmt zu, dass die zukünftige TALB ihren Sitz in Scharbeutz haben soll. Der Standort der Verwaltung der TALB soll im Kurhaus, Strandallee 134, Scharbeutz, sein, welches dazu rechtzeitig zum Start der TALB entsprechend umzubauen und herzurichten ist. Mit der TALB ist ein Mietvertrag für die von der TALB benötigten Teilflächen zu marktüblichen Konditionen auf die Dauer von zunächst fünf Jahren mit Wirkung ab Beginn der Tätigkeit der TALB abzuschließen. Die Gemeinde Scharbeutz wird den erforderlichen Umbau unverzüglich auf ihre Kosten veranlassen. Sollte, gleich aus welchem Grund, die TALB nicht errichtet werden oder der Mietvertrag für den Hauptsitz der TALB im Kurhaus Scharbeutz nicht zustande kommen, werden die im Vertrauen auf die Einrichtung des Sitzes der TALB an diesem Standort verbrauchten, der Gemeinde Scharbeutz zur Last fallenden Kosten auf die drei an dem Vorhaben beteiligten Kommunen im gleichen Schlüssel wie alle weiteren Projektkosten umgelegt, sofern nicht eine anderweitige und gleichwertige Verwendung für das dann umgebaute Kurhaus erreicht werden kann.
oder
b) Die Stadtverordnetenversammlung Neustadt in Holstein. stimmt zu, dass die zukünftige TALB ihren Sitz in Neustadt in Holstein haben soll. Der Standort der Verwaltung der TALB soll im Haus der Manufakturen, Werftstraße 9, Neustadt in Holstein, sein. Die zukünftige TALB soll mit dem Vermieter einen Mietvertrag für die von der TALB benötigten Teilflächen zu marktüblichen Konditionen auf die Dauer von zunächst fünf Jahren abschließen. Der Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin, der die gemeinsamen Aktivitäten der drei Kommunen zur Errichtung der TALB wirtschaftlich abwickelt, soll die erforderlichen (vor)vertraglichen Regelungen mit dem Vermieter herbeiführen und dafür Sorge tragen, dass die TALB ab Beginn ihrer Tätigkeit die Räume anmieten und ihre Aktivitäten in den vorgesehenen Räumen unverzüglich aufnehmen kann. Sollte, gleich aus welchem Grund, die TALB nicht errichtet werden oder der Mietvertrag zwischen Vermieter und zu gründender TALB für den Hauptsitz der TALB im Haus der Manufakturen nicht zustande kommen, werden die im Vertrauen auf die Einrichtung des Sitzes der TALB an diesem Standort verbrauchten, dem Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin zur Last fallenden Kosten auf die drei an dem Vorhaben beteiligten Kommunen im gleichen Schlüssel wie alle weiteren Projektkosten umgelegt.
2. Übereinstimmende Entscheidung der drei beteiligten Kommunen
Die Stadtverordnetenversammlung Neustadt in Holstein stimmt zu, dass die zuvor getroffene Entscheidung über den Standort der zukünftigen TALB unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindevertretung Scharbeutz und der Gemeindevertretung Sierksdorf zur dort gleichlautend zur Beschlussfassung vorliegenden Beschlussvorlage steht. Sofern die Gemeindevertretung Scharbeutz und/oder die Gemeindevertretung Sierksdorf in gleicher Weise und auf Basis gleichlautender Beschlussvorlagen über die Standortalternativen zu 1. a) oder 1. b) entscheiden wie die Stadtverordnetenversammlung Neustadt i.H., soll es bei der zu 1. getroffenen Standortentscheidung bleiben. Sofern sowohl die Gemeindevertretung Scharbeutz wie auch die Gemeindevertretung Sierksdorf sich zu 1. nicht für die von der Stadtverordnetenversammlung Neustadt i.H. bevorzugte Standortalternative entscheiden, soll diese Entscheidung für den dann von den beiden Kommunalvertretungen favorisierten Standort - abweichend vom zuvor zu 1. beschlossenen Standort - als auch von der Stadtverordnetenversammlung Neustadt i.H. beschlossen gelten. Somit soll der Standort als entschieden gelten, für den sich mindestens zwei der drei beteiligten Kommunalparlamente entscheiden..