1.
Für das Gebiet „zwischen dem vorhandenen
Gewerbegebiet an der Sierksdorfer Straße und der Kreisstraße K 45“ (s.
Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 70 aufgestellt. Es werden folgende
Planungsziele verfolgt:
1.
Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung von Verbrauchermärkten;
2.
Sicherung der Erschließung und der
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.
2.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1
BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
3.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).