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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 16.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:34 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 15.12.2005      
Ö 4  
Niederschrift der Sitzung vom 15.12.2005      
Ö 5  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 6  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 7  
Verabschiedung der aus dem Kinder- und Jugendparlament ausscheidenden Kinder und Jugendlichen  
VO/0164/06  
Ö 8  
Begrüßung der neuen Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes  
VO/0165/06  
Ö 9  
Antrag der BGN-Fraktion; Resolution "Mehr Kompetenz für wählbare Bürger/Innen"      
Ö 10  
Nachbesetzung eines bürgerlichen Mitgliedes im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten (Berichterstatter: Bürgervorsteher Herr Künkel)  
VO/0171/06  
Ö 11     (nichtöffentlich)      
Ö 12  
Bildung eines Schulleiterwahlausschusses für die Neubesetzung der Stelle einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters (Berichterstatter: Bürgermeister Reimann)  
VO/0161/06  
Ö 13  
Stellungnahme zu den Prüfungsbemerkungen des Gemeindeprüfungsamtes; Überörtliche Prüfung für die Jahre 1997 bis 2004 (Berichterstatter: Hauptausschussvorsitzender Herr Sela)      
Ö 14  
21. Änderung des Flächennutzungsplanes, hier: abschließender Beschluss (Berichterstatter: PBUV-Ausschussvorsitzender Herr Weber)
VO/0123/05  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)  berücksichtigt werden Anregungen / Stellungnahmen von:

1. Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 26.09.2005:

Die Stellungnahme vom 18.06.2004, auf die in der Stellungnahme vom 26.09.2005 verwiesen wird, ist dadurch berücksichtigt, dass ein Schallschutzgutachten erstellt wurde. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Orientierungswerte für das geplante Wohngebiet eingehalten und für das geplante Mischgebiet nachts leicht überschritten werden, diese Überschreitung kann durch interne Gliederung des Mischgebietes geregelt werden. Schallschutzprobleme kann es jedoch in der Kirchhofsallee geben, wenn die bisherige Einmündung in den Ostring zu einer Kreuzung ausgebaut wird.

2. Landrat des Kreises Ostholstein vom 21.09.2005:

Um das in Ziff. 7.5 Abs. 5 des Landesraumordnungsplanes formulierte Ziel (Agglomeration < 8.000 m² Verkaufsfläche an diesem Standort) einzuhalten, wird diese Größenbegrenzung im B-Plan festgesetzt und bereits im Erläuterungsbericht der 21. Änderung des F-Planes darauf hingewiesen.

3. Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser vom 26.08.2005:

Der Erläuterungsbericht wird um folgende Angaben zur Entwässerung des Niederschlagswassers ergänzt:  „Das im Plangebiet auf den unversiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser soll direkt auf diesen versickern. Das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser soll dem nächstgelegenen Vorfluter zugeführt werden. Dies ist der Malzmühlenbach bzw. in dessen Verlauf der kürzlich wieder aufgestaute „Merkendorfer Mühlenteich“. Näheres ist im Zuge der Erschließungsmaßnahmen mit dem Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser abzustimmen.“

4. IHK Lübeck vom 23.09.2005:

Der Erläuterungsbericht enthält bereits die Aussage, dass innenstadtrelevante Sortimente im Bebauungsplan ausgeschlossen werden sollen (Ziff. 2.3).

b)  teilweise berücksichtigt werden Anregungen / Stellungnahmen von:

1. Clemens Reichert vom 05.10.2005:

Die Abwägung über die Stellungnahme (siehe Anlage) ist im Ausschuss zu beraten und zu formulieren und bei Ziff. a) oder Ziff. c) einzuordnen.

c)  nicht berücksichtigt werden Anregungen / Stellungnahmen von:

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Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

2.      Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes.

3.      Der Erläuterungsbericht wird gebilligt.

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

   
    01.12.2005 - Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
    Ö 6 - zurückgestellt
   
    19.01.2006 - Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
    Ö 4 - geändert beschlossen
   
    16.02.2006 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 14 - geändert beschlossen
Ö 15  
Wirtschaftsplan für das Jahr 2006 - Nachtrag - (Berichterstatter: Stadtwerkeausschussvorsitzender Herr Struck)  
VO/0169/06  
Ö 16  
Anfragen und Verschiedenes      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)