Die beiliegende Kostenberechnung wird zur Kenntnis genommen und die Notwendigkeit anerkannt, dass die Stadt sich aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht anteilig an der Maßnahme des Fördervereins beteiligen muss. Dafür sollen im Haushalt 2013 zunächst 50.000 € eingestellt werden.