1. Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis
geprüft:
a) berücksichtigt werden Anregungen /
Stellungnahmen von:
1. Ministerium für
Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 26.09.2005:
Die Stellungnahme vom
18.06.2004, auf die in der Stellungnahme vom 26.09.2005 verwiesen wird, ist
dadurch berücksichtigt, dass ein Schallschutzgutachten erstellt wurde. Dieses
kommt zu dem Ergebnis, dass die Orientierungswerte für das geplante Wohngebiet
eingehalten und für das geplante Mischgebiet nachts leicht überschritten
werden, diese Überschreitung kann durch interne Gliederung des Mischgebietes
geregelt werden. Schallschutzprobleme kann es jedoch in der Kirchhofsallee
geben, wenn die bisherige Einmündung in den Ostring zu einer Kreuzung ausgebaut
wird.
2. Landrat des Kreises
Ostholstein vom 21.09.2005:
Um das in Ziff. 7.5 Abs. 5
des Landesraumordnungsplanes formulierte Ziel (Agglomeration < 8.000 m²
Verkaufsfläche an diesem Standort) einzuhalten, wird diese Größenbegrenzung im
B-Plan festgesetzt und bereits im Erläuterungsbericht der 21. Änderung des
F-Planes darauf hingewiesen.
3. Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser vom 26.08.2005:
Der Erläuterungsbericht wird um folgende Angaben zur Entwässerung des
Niederschlagswassers ergänzt: „Das
im Plangebiet auf den unversiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser
soll direkt auf diesen versickern. Das auf den versiegelten Flächen anfallende
Niederschlagswasser soll dem nächstgelegenen Vorfluter zugeführt werden. Dies
ist der Malzmühlenbach bzw. in dessen Verlauf der kürzlich wieder aufgestaute
„Merkendorfer Mühlenteich“. Näheres ist im Zuge der Erschließungsmaßnahmen
mit dem Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser abzustimmen.“
4. IHK Lübeck vom 23.09.2005:
Der Erläuterungsbericht enthält bereits die Aussage, dass
innenstadtrelevante Sortimente im Bebauungsplan ausgeschlossen werden sollen
(Ziff. 2.3).
b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen /
Stellungnahmen von:
1. Clemens Reichert vom
05.10.2005:
Die Abwägung über die Stellungnahme (siehe Anlage) ist im Ausschuss zu
beraten und zu formulieren und bei Ziff. a) oder Ziff. c) einzuordnen.
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen /
Stellungnahmen von:
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Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die
Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine
Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen
sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme
beizufügen.
2. Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
3. Der
Erläuterungsbericht wird gebilligt.
4. Der
Bürgermeister wird beauftragt, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes zur
Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der
Plan mit dem Erläuterungsbericht während der Sprechstunden eingesehen und über
den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.