Zu a) Die nachträglich Annahme der in der Zeit v. 13.04.2012 bis 15.09.2012 eingegangenen Spenden und Zuwendungen wird beschossen.
Zu b) Bedenken gegen die Annahme der unter Vorbehalt angenommenen Spenden bestehen nicht. Der Annahme der aufgeführten Spenden und Zuwendungen wird zugestimmt.