1. Die 31. Änderung des F-Planes ist gem. § 4 Abs. 1 BauGB an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gesandt worden. Die eingegangenen Bedenken und Anregungen hat die Stadtverordnetenversammlung mit gem. der anliegenden Abwägung geprüft.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Der Entwurf der 31. Änderung des F-Planes wird um das geplante SO-Gebiet und das geplante GE-Gebiet auf die geplante Wohnbaufläche und die zugehörigen Grün- und Verkehrsflächen reduziert, um das Verfahren nicht mit der Einzelhandelsproblematik zu belasten.
3. Der Entwurf der 31. Änderung des F-Planes für ein Gebiet am östlichen Stadtrand, östlich Ostring, nördlich Rettiner Weg „Mühlenberg“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der Abwägung ergeben, gebilligt.
4. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.