Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Änderungen in die Planfeststellungsunterlage einarbeiten zu lassen:
Reduzierung des Schutzniveaus der Hochwasserschutz-Anlage von 4,00 m über NN auf 3,50 m über NN im Planabschnitt A und Planabschnitt B bis zur Station 0+768,0.
Bei verringerter Höhe des Hochwasserschutzes (3,50 m über NN) soll die HWS-Wand im Planabschnitt A mindestens 1,50 m von der Promenade abgerückt werden, um sie aus touristischen Gründen gestalterisch verträglicher in die Landschaft einbinden zu können und die psychologisch negative Wirkung einer Wand direkt neben der Promenade zu vermeiden.