Der B-Plan Nr. 57 für das Gebiet „Promenadenbebauung Pelzerhaken“ soll für folgende Planungsziele geändert werden:
Südlich der Promenade soll eine Fläche für einen Minigolfplatz ausgewiesen werden,
Änderung von Art und Maß der Nutzung südöstlich der Strandallee
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.