1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 für das Gebiet „Campingplatz Südstrand“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.