1. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 12 für das Gebiet „Landinstenkoppel“ und der Entwurf der Begründung wurden mit Schreiben vom 08.08.2011 gem. § 4 Abs. 2 BauGB an die Träger öffentlicher Belange gesandt. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen werden mit folgendem Ergebnis abgewogen:
a) berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von:
1. Kreis Ostholstein vom 05.09.2011:
In der Präambel wird auf § 13a BauGB hingewiesen.
Ein Hinweis auf die BauNVO 1990 wird in den Plan aufgenommen.
b) teilweise berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von:
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c) nicht berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von:
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2. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 12 für das Gebiet „Landinstenkoppel“ und der Entwurf der Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der vorstehenden Abwägung ergeben, gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.