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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 30.08.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 24:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 07.06.2012  
SI/0876/12  
Ö 3  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Schullandheim des LK Göttingen), hier: Vorstellung eines Bebauungsvorschlages (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0784/12  
Ö 5  
30.Änderung des F-Planes (Campingplatz Südstrand), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss oder abschließender Beschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0782/12  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 81 (Campingplatz Südstrand), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss oder Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0783/12  
Ö 7  
Südlicher Lübscher Mühlenberg hier: Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Workshop      
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 85 (Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0785/12  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet „Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Erweiterung des vorhandenen Einzelhandelsstandortes

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

   
    30.08.2012 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   
    27.09.2012 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
Ö 9  
1. Änderung des B-Planes Nr. 55 (Klinikum Neustadt), hier: Vorstellung der aktuellen Überlegungen des Klinikums (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0786/12  
Ö 10  
Wohnmobilplatz Rettin, Chronologie, Vermerk über Gespräch mit der UNB      
N 11     (nichtöffentlich)      
Ö 12     (nichtöffentlich)