Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 30. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben) hat die Stadtverordnetenversammlung gemäß der anliegenden Abwägung geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Der Entwurf der 30. Änderung des F-Planes für ein Gebiet zwischen Pelzerhakener Straße und Ostsee, östlich der Saalbeek „Campingplatz Südstrand“, und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen.
oder:
abschließender Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 30. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben) hat die Stadtverordnetenversammlung gemäß der anliegenden Abwägung geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 30. Änderung des F-Planes.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 30. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.