Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses mit dem Umwelt- und Verkehrsausschuss  

 
 
Bezeichnung: gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses mit dem Umwelt- und Verkehrsausschuss
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 07.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:52 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Verbesserung des Verkehrsflusses in der Eutiner Straße (wird von Herrn Schäfer, Ing.-Büro Benthien vorgestellt - gemeinsamer TOP mit UVA -)      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 18.04.2012  
SI/0874/12  
Ö 4  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Städtebauförderung, hier: Information über den Bearbeitungsstand der Vorbereitenden Untersuchungen (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0761/12  
Ö 6  
Masterplan südlicher Lübscher Mühlenberg, hier: Entscheidung über Variante (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0762/12  
Ö 7  
30. Änderung des F-Planes "Campingplatz Südstrand", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0763/12  
Ö 8  
B-Plan Nr. 81 "Campingplatz Südstrand", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0764/12  
Ö 9  
1. Änderung des B-Planes Nr. 55 "Kiebitzberg", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Vowe)  
VO/0725/12  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Der B-Plan Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“ (s. Geltungsbereich) soll für folgende Planungsziele geändert werden:

Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten für das Klinikum Neustadt.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

   
    07.06.2012 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   
    21.06.2012 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
Ö 10  
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