1. Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Untersuchungsgebietes für die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 (3) BauBG im Rahmen der Städtebauförderung Zukunftssicherung Daseinsvorsorge.
Das Untersuchungsgebiet umfasst das Gebiet der Sport- und Freizeiteinrichtungen am Gogenkrog, die Altstadt und die westliche Hafenseite mit dem Bahnhof und ZOB.
Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt durch die Hafenbrücke, die Straßen Am Binnenwasser und Haakengraben im Norden, die Straße Rosengarten im Osten, die Straßen Teufelsberg, Bei der Friedenseiche und Waschgrabenallee im Süden. Die südliche Grenze quert im weiteren Verlauf die Wasserfläche des Hafens, verläuft südlich um das Haus der Manufakturen, die Backewerft und Janus herum. Die westliche Grenze schließt die Bahngleise bis zur Straße Am Holm und die Straße Reiferbahn ein, schwenkt dann westlich der Berufsschule Richtung Norden, quert die Eutiner Straße und verläuft entlang des Galgenberges. Im Nordwesten schließt die Grenze die Gogenkroghalle und die Sportaußenanlagen beiderseits der Straße Am Gogenkrog ein.
2. Der Beschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.