Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 21.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:40 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 07.11.2012  
SI/0848/12  
Ö 3  
Antrag der BGN- und der SPD-Fraktion, Zuschuss Neustädter Tafel  
VO/0798/12  
Ö 4  
Investitionsprogramm 2013 - 2016 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/0827/12  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung und -plan 2013 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/0833/12  
    VORLAGE
    Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2013 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2013 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird             

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

22.488.100 €

 

in der Ausgabe auf

23.912.700 €

 

 

-1.424.600

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

5.905.500 €

 

in der Ausgabe auf

5.905.500 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

3.400.300 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

85.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.500.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

330 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

350 v.H.

2.

Gewerbesteuer

350 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

Die Haushaltssperre bleibt im Haushaltsjahr 2013 bestehen.

 

   
    21.11.2012 - Hauptausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
Ö 6  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 7  
Anfragen und Verschiedenes      
N 8     (vertraulich)      
N 9     (nichtöffentlich)      
N 10     (nichtöffentlich)